Seit dem 28. Juni 2025 ist das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Für die meisten Mütterzentren gilt es nach aktuellem Stand nicht unmittelbar. Relevant wird es vor allem dann, wenn über die eigene Webseite etwas verkauft oder kostenpflichtig buchbar ist (z. B. Tickets, Kurse, Produkte). Laut Artikel vom Haus des Stiftens gilt zudem eine Ausnahme für Kleinstorganisationen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz.