Seit dem 2.8.2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts in Kraft. Danach gelten in bestimmten Fällen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten beim Einsatz von KI.
Das kann auch euch als Mütterzentren betreffen, wenn ihr KI zum Erstellen von Texten und Bildern nutzt, die ihr anschließend veröffentlicht, oder einen KI-basierten Chatbot einsetzt. Allerdings führt nicht jeder Einsatz von KI automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Vielmehr geht es darum, dass Nutzer:innen erkennen können, dass sie mit KI kommunizieren oder ein KI-generiertes Bild sehen. Konkrete Anwendungsfälle sind:
1. Chatbot
Wenn ihr einen KI-gestützten Chatbot verwendet, muss für Nutzer:innen erkennbar sein, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist.
2. Bilder, Videos und Audiodateien
Nicht jedes bearbeitete Bild, Video oder Audio muss direkt gekennzeichnet werden. Verhindert werden soll eine Täuschung der Verbraucher:innen. Wird ein Bild, Video oder Audio also so verändert, dass reale Personen, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse zu sehen oder zu hören sind, obwohl diese Szene so nie stattgefunden hat, muss dies gekennzeichnet werden. Eine rein technische oder gestalterische Bearbeitung, wie Kontrastkorrekturen, Anwendung eines Filters oder Zuschneiden einer Datei ist weiterhin ohne Kennzeichnung möglich.
3. Texte
Von der KI erstellte Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dies gilt allerdings nicht, wenn der durch KI erstellte Text danach einer redaktionellen Prüfung unterlag, d.h. eine Person den Text inhaltlich nochmal auf seine Richtigkeit kontrolliert hat und die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Bitte denkt auch daran, die KI-Kompetenz eurer Mitarbeiter:innen zu fördern. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von den neuen Transparenzpflichten bereits seit Februar 2025. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt unter anderem davon ab, welche KI-Systeme ihr einsetzt und wie sie genutzt werden.
Diese Hinweise sollen euch eine erste Orientierung geben. Wenn ihr bei einem konkreten Einsatz unsicher seid, schaut am besten noch einmal in die folgenden Artikel mit weiteren Informationen und prüft den Einzelfall.
Weitere Informationen findet ihr bei so geht digital, dem Deutschen Stiftungszentrum und freiwillig engagiert.


